5 von 7 und Verpflegungsbetriebe > Wichtige Merkblätter). Im Vorwort der GSLI-Planungshilfe wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Empfehlung handelt, welche keinen Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit erhebt (vgl. GSLI-Planungshilfe, S. 4). Explizit wird zudem festgehalten, dass die Ausführungen zur Gästetoilette nur die "bewährte Praxis" wiedergegeben (vgl. GSLI-Pla- nungshilfe, 9).