Der Kanton Aargau kennt zwar mit der im Jahr 2023 aktualisierten Planungshilfe für Verpflegungsbetriebe, welche von der Gesellschaft Schweizer Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspektoren (nachfolgend: GSLI-Planungshilfe) herausgegeben worden ist, eine auf langjähriger Erfahrung basierte Grundlage für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen im Gastgewerbe sowie anderen Verpflegungsbetrieben und berücksichtigt das geltende Lebensmittelrecht (vgl. GSLI-Planungshilfe, S. 4). Darin werden ebenso Empfehlungen für Gästetoiletten im Sinn einer bewährten Praxis gemacht (vgl. GSLI-Planungshilfe, S. 10; bis 50 Gäste > je 1 Damen- und Herrentoilette;