3.4 Ebenso verhält es sich mit der Reglung im Kanton Freiburg, hat doch dort der kantonale Staatsrat am 11. Dezember 2021 die von der Beschwerdeführerin angeführte verbindliche Richtlinie für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten (SGF 952.171; nachfolgend: Richtlinie) erlassen und damit eine allgemein verbindliche Konkretisierung verschiedener Vorschriften eidgenössischer und kantonaler Gesetze geschaffen, welche den zuständigen Dienststellen im Kanton Freiburg die Beurteilung der von Architekten und Planern eingereichten Bauplänen bei Neu- und Umbauten öffentlicher Gaststätten erleichtern soll (vgl. Richtlinie, S. 2).