4 von 7 zu trennen. Fensterlose Anlagen sind künstlich zu entlüften und mit Handwaschangelegenheiten auszurüsten. Öffentlich zugängliche Toiletten, z.B. im Gastrogewerbe, dürfen nicht als Personaltoiletten dienen. 2. Kunden und Gäste: Hier gibt es im Kanton Aargau keine verbindlichen Vorgaben. Die Stadt Zürich hat einen Leitfaden herausgegeben, an welchem Sie sich orientieren können (Link). 3. Die Einhaltung der Hygienevorschriften bei Personaltoiletten in Gastwirtschafts- und Lebensmittelbetrieben unterliegt der Zuständigkeit des Lebensmittelinspektorates.