weitergehende spezielle Reglung getroffen hat. Dies führt dazu, dass in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen kein Raum besteht, wonach Gastronomiebetriebe für Gäste eine gewisse Toilettenanzahl zu erstellen haben (vgl. Entscheid des BVU [EBVU] 10.542 vom 25. Februar 2011, S. 18). 3.3 Auch das DVI hält in seiner an die Beschwerdeführerin gerichteten Nachricht vom 2. Mai 2023 fest, dass im Kanton Aargau keine verbindlichen Vorgaben betreffend der Toilettenanzahl für Gäste in Gastronomiebetrieben existieren. Der konkrete Wortlaut dieser E-Mail lautet nämlich wie folgt: "Vielen Dank für Ihre Anfrage.