Der Grundsatz der Gesetzmässigkeit regelt, dass jedes staatliche Handeln einer gültigen gesetzlichen Grundlage bedarf. Dies führt dazu, dass für das Gemeinwesen kein rechtsfreier Raum besteht (vgl. zum Ganzen: PIERRE TSCHANNEN/ULRICH ZIMMERLI/MARKUS MÜLLER, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2022, § 19 N 386). Das Gesetz ist einerseits Massstab und Schranke von Verwaltungstätigkeiten, womit sie nicht gegen das Gesetz verstossen dürfen. Ebenso haben Verordnungen dem Gesetz zu entsprechen. Verwaltungstätigkeiten, die nicht auf einem Gesetz beruhen sind unzulässig (vgl. zum Ganzen: ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, 8. Aufl. 2020, Rz. 325).