Die Bauherrschaft verweist in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. Mai 2024 vollumfänglich auf ihre Stellungnahme zur Einwendung der Beschwerdeführerin vom 5. Juni 2023. Darin erklärt sie, dass sie ihr Bistro nur an speziellen Anlässen wie beispielsweise Musik in der Altstadt, XY, YZ und so weiter länger offenhalten zu beabsichtige. Aktuell sei dies wegen den bewilligten Öffnungszeiten bis um 19 Uhr nicht möglich. Aufgrund der Empfehlung der Gewerbepolizei sei dem Baugesuch die Formulierung "Neu Allgemeine Gastro Öffnungszeiten" hinzugefügt worden. Dass diese Formulierung so viel Verwirrung stifte, sei nicht beabsichtigt gewesen. Es sei aber klar, dass das Bistro ein Bistro bleibe und sicher