In diesem würden bezüglich der Toilettenanzahl die entscheidenden Grenzen aufgezeigt. Weiter würden auch die verlängerten Öffnungszeiten verbunden mit der zwischenzeitlich erteilten Alkoholbewilligung die Toilettenproblematik wegen der Gefahr der Wildpinklerei in den benachbarten Hinterhöfen verschärfen. Befremdend sei ferner, dass die Bauherrschaft für das gleiche Objekt innerhalb eines Jahrs drei unterschiedliche Baugesuche habe einreichen können und zudem im Nachgang zum vorliegenden Entscheid vom 25. März 2024 eine Anpassung der noch nicht rechtskräftigen Baubewilligung habe erwirken können. 2.3