2 von 7 könne entnommen werden, dass bis 98 Innen- und Aussensitzplätze eine (genderneutrale) Toiletteneinheit genüge, wohingegen bei 99 bis 200 Innen- und Aussensitzplätzen 2 Toiletteneinheiten (vorzugsweise gleichmässig auf die Geschlechter verteilt) notwendig seien. Nachdem der strittige Betrieb bereits heute über 98 bewilligte Sitzplätze verfüge, welche um 12 weitere auf 110 Sitzplätze erhöht werden, seien in Anwendung des stadtzüricherischen Leitfadens klar zwei Toiletteneinheiten erforderlich.