Es verstehe sich von selbst, dass diese SECO-Wegleitung nicht auf Gastronomiebetriebe zugeschnitten sei, belege jedoch, dass eine Toilette für 100 Sitzplätze zu wenig sei. Abgesehen von der hier beschriebenen gelebten Praxis hätten die kantonalen Behörden offenbar Vorstellungen, wie es im Kanton Aargau ohne entsprechende Regelung sein müsse. In einem E-Mail vom 3. Mai 2023 verweise ein Inspektor vom kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) bezüglich der Toilettenpflicht auf einen Leitfaden der Stadt Zürich. Diesem