Der Bundesgesetzgeber habe den Kantonen ebenso keine Vorgaben gemacht, wie sie die Toilettenpflicht für Gastrobetriebe zu regeln haben. Immerhin halte das Staatssekretariat für Wirtschaft des Bundes (SECO) in seiner "Wegleitung zur Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz" aus dem Jahr 2022 (nachfolgend: SECO-Wegleitung) fest, dass in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten in der Regel eine Toilette und ein Pissoir pro 20 Männer und eine Toilette pro 12 Frauen zur Verfügung stehen müssten. Es verstehe sich von selbst, dass diese SECO-Wegleitung nicht auf Gastronomiebetriebe zugeschnitten sei, belege jedoch, dass eine Toilette für 100 Sitzplätze zu wenig sei.