Der Kanton Freiburg sehe nur bei Umbauten Ausnahmen vor. Da es sich hier um einen Neubau handle (Umnutzung Dessous-Geschäft in einen Bäckereiladen mit Bistro) seien Ausnahmen ausgeschlossen. Auch in der von Architekten stark beachteten "Allgemeinen Planungsgrundlage: Sanitärplanung – Bedarfszahlen öffentlicher und halböffentlicher Bereich" der Firma Geberit (nachfolgend: Sanitärplanungsgrundlage) werde für Gastronomiebetriebe mit bis zu 100 Sitzplätzen der Einbau von 5 Damen- sowie 3 Herrentoiletten sowie bis zu 4 weiteren Pissoirs empfohlen. Der Bundesgesetzgeber habe den Kantonen ebenso keine Vorgaben gemacht, wie sie die Toilettenpflicht für Gastrobetriebe zu regeln haben.