Vergleichbare Gastronomiebetriebe in unmittelbarer Nähe zum fraglichen Betrieb hätten zudem weit mehr WC-Anlagen realisieren müssen (etwa D._____, E._____, F._____, G._____, H._____, I._____ etc.). Anders als im Kanton Aargau seien im Kanton Freiburg mit der Richtlinie "Öffentliche Gaststätten, Bau und Einrichtung" vom 11. Dezember 2012 Mindestanforderungen geschaffen worden, wonach der Bedarf an WC-Anlagen in Abhängigkeit zur Sitzplatzanzahl stehe (bei 30 Sitzplätzen je eine Toilette für Damen und Herren). Der Kanton Freiburg sehe nur bei Umbauten Ausnahmen vor.