Aktuell existiere für den Betrieb der Bauherrschaft lediglich eine einzige Gästetoilette (Kombination Unisex mit Behinderten-WC). Es sei unbestritten, dass im Kanton Aargau keine verbindlichen Vorgaben betreffend die Anforderungen von Toilettenanlagen für Gäste in Gastronomiebetrieben existieren würden, was aber kein Freipass sei, alles zu bewilligen. Vergleichbare Gastronomiebetriebe in unmittelbarer Nähe zum fraglichen Betrieb hätten zudem weit mehr WC-Anlagen realisieren müssen (etwa D._____, E._____, F._____, G._____, H._____, I._____ etc.).