Die Beschwerdeführerin bringt vor, es gehe vorliegend um eine weitere massive Vergrösserung des Sitzplatzangebots verbunden mit einer Ausdehnung der Öffnungszeiten, womit aufgrund des bewilligten Alkoholverkaufs mit erheblichen Immissionen (in den Hof Urinieren und Lärm) und damit mit einer Senkung der Lebensqualität zu rechnen sei. Die betriebliche Erweiterung (zusätzliche 12 Aussensitzplätze sowie längere Öffnungszeiten) sei nur dann zu bewilligen, wenn im "Bäckereiladen mit Bistro" mindestens eine zweite Toilette eingebaut werde. Aktuell existiere für den Betrieb der Bauherrschaft lediglich eine einzige Gästetoilette (Kombination Unisex mit Behinderten-WC).