Im angefochtenen Protokollbeschluss vom 24. März 2024 hält der Stadtrat fest, dass aufgrund der Beurteilung durch die […]kommission lediglich 12 weitere Aussensitzplätze bewilligungsfähig sind, was keine erheblichen Auswirkungen auf die vorgenommene lärmrechtliche Beurteilung hat (vgl. angefochtener Beschluss vom 24. März 2024, S. 6). Die beantragte Erweiterung der Sitzplätze entlang der Fassade hat die […]kommission demgegenüber als nicht bewilligungsfähig erachtet (5 Vierertische ausmachend 20 Sitzplätze).