Mit dem nun zu beurteilenden Baugesuch (BG 2023-053) hätte die Bauherrschaft ursprünglich eine weitere Erweiterung der Aussenbewirtschaftung auf insgesamt 128 Aussensitzplätze beabsichtigt (bei der Baumallee sollen total 27 Vierertische, also 108 Sitzplätze, und entlang der Fassade sollen 5 Vierertische, also 20 Sitzplätze, realisiert werden, was einem Total von 128 Aussensitzplätzen entsprochen hätte; vgl. angefochtener Beschluss vom 25. März 2024, S. 2). Im angefochtenen Beschluss ist unter anderem die Rede davon, dass nur eine Erweiterung auf 108 Aussensitzplätzen (anstelle von 128 Aussensitzplätzen) geplant gewesen wäre (vgl. angefochtener Beschluss vom 25. März 2024, S. 6, 8).