Am 3. August 2022 erteilte das [...] für die Aussenbewirtschaftung die Baubewilligung (BG 2022.085). Diese setzt sich aus 17 Vierertischen, respektive 68 Sitzplätzen, unter der Baumallee (auf einer Fläche von 78 m2) sowie 4 Zweiertischen, respektive 8 Sitzplätzen, entlang der Fassade (auf einer Fläche von 18 m2), folglich insgesamt 76 Aussensitzplätze, zusammen. Am 13. September 2022 wurde die entsprechende Bewilligung für die Nutzung des öffentlichen Grunds erteilt (vgl. angefochtener Beschluss vom 25. März 2024, S. 2).