{"Signatur": "AG_BV_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-02-24", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_BV_001_EBVU-24-217_2025-02-24.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10685", "Checksum": "54da91d83062bf00c6a6c36e8f90f876"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["EBVU 24.217"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 24.02.2025 EBVU 24.217"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 24.02.2025 EBVU 24.217"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 24.02.2025 EBVU 24.217"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sanitäranlagen; Toilettenpflicht; Gastronomiebetrieb; Gäste\r\n\r\nDer Kanton Aargau kennt keine kantonale gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Toiletten für Gäste in Gastronomiebetrieben (Erw. 3). \r\n"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:40:34", "Checksum": "3e7a1f7066fb1cd1eb7c779746beb52d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 24.02.2025 EBVU 24.217\nRegeste:\nSanitäranlagen; Toilettenpflicht; Gastronomiebetrieb; Gäste\r\n\r\nDer Kanton Aargau kennt keine kantonale gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Toiletten für Gäste in Gastronomiebetrieben (Erw. 3). \r\n\n\nDEPARTEMENT\nBAU, VERKEHR UND UMWELT\nRechtsabteilung\n\nBVURA.24.217\n\nENTSCHEID vom 24. Februar 2025\n\nA._____; Beschwerde gegen den Entscheid des Stadtrats Q._____ vom 25. März 2024\nbetreffend Baugesuch der B._____ AG für die Erweiterung der Aussenbewirtung sowie die Verlängerung der Öffnungszeiten für den Bäckerei-Verkaufsladen mit Bistro \"C._____\" auf den\nParzellen aaa und bbb (Baugesuch 2023.053); Abweisung\n\nErwägungen\n\n2. Ausgangslage\n\n2.1\n\nMit Protokollbeschluss vom 8. Juni 2022 bewilligte […] der Bauherrschaft (Baugesuch 2022.52) einen\nVerkaufsladen mit Bistro sowie Innenbestuhlung. Es handelt sich gemäss dem damaligen Betriebskonzept (Baugesuch 2022.52) um ein Verkaufslokal, welches ausschliesslich Bäckereiprodukte sowie\nSandwiches, Salate und Suppen verkauft. Gleichzeitig bewilligte das […] 22 Innensitzplätze und legte\nfolgende Öffnungszeiten fest: Montag bis Samstag von 06.30 bis 19.00 Uhr. Am 3. August 2022 erteilte\ndas [...] für die Aussenbewirtschaftung die Baubewilligung (BG 2022.085). Diese setzt sich aus 17\nVierertischen, respektive 68 Sitzplätzen, unter der Baumallee (auf einer Fläche von 78 m2) sowie 4\nZweiertischen, respektive 8 Sitzplätzen, entlang der Fassade (auf einer Fläche von 18 m2), folglich\ninsgesamt 76 Aussensitzplätze, zusammen. Am 13. September 2022 wurde die entsprechende Bewilligung für die Nutzung des öffentlichen Grunds erteilt (vgl. angefochtener Beschluss vom 25. März\n2024, S. 2). Aktuell verfügt das Verkaufslokal der Bauerherrschaft über eine WC-Anlage (auch als\nToilette oder Sanitäranlage bezeichnet) für 22 Innensitzplätze und 76 Aussensitzplätze (insgesamt 98\nSitzplätze, vgl. angefochtener Beschluss vom 25. März 2024, S. 6).\n\nMit dem nun zu beurteilenden Baugesuch (BG 2023-053) hätte die Bauherrschaft ursprünglich eine\nweitere Erweiterung der Aussenbewirtschaftung auf insgesamt 128 Aussensitzplätze beabsichtigt (bei\nder Baumallee sollen total 27 Vierertische, also 108 Sitzplätze, und entlang der Fassade sollen 5 Vierertische, also 20 Sitzplätze, realisiert werden, was einem Total von 128 Aussensitzplätzen entsprochen hätte; vgl. angefochtener Beschluss vom 25. März 2024, S. 2). Im angefochtenen Beschluss ist\nunter anderem die Rede davon, dass nur eine Erweiterung auf 108 Aussensitzplätzen (anstelle von\n128 Aussensitzplätzen) geplant gewesen wäre (vgl. angefochtener Beschluss vom 25. März 2024,\nS. 6, 8). Ob nun 108 oder 128 Aussensitzplätze geplant waren, kann offengelassen werden, nachdem\nder Stadtrat sowieso nicht alle Aussensitzplätze bewilligte, weshalb sich dazu weitere Ausführungen\nerübrigen (vgl. dazu den nachfolgenden Abschnitt). Zudem plant die Bauherrschaft eine Erweiterung\nder Öffnungszeiten (neu: Montag bis Donnerstag von 05.00 bis 00.15 Uhr sowie am Freitag und Samstag von 05.00 bis 02.00 Uhr und am Sonntag von 07.00 bis 00.15 Uhr).\nIm angefochtenen Protokollbeschluss vom 24. März 2024 hält der Stadtrat fest, dass aufgrund der\nBeurteilung durch die […]kommission lediglich 12 weitere Aussensitzplätze bewilligungsfähig sind, was\nkeine erheblichen Auswirkungen auf die vorgenommene lärmrechtliche Beurteilung hat (vgl. angefochtener Beschluss vom 24. März 2024, S. 6). Die beantragte Erweiterung der Sitzplätze entlang der Fassade hat die […]kommission demgegenüber als nicht bewilligungsfähig erachtet (5 Vierertische ausmachend 20 Sitzplätze). Für die Erweiterung der Bestuhlung unter den Bäumen im Mittelteil ist insoweit\ndie Zustimmung erteilt worden, als dass innerhalb der zusätzlich bewilligten Fläche nur noch drei weitere Vierertische aufgestellt werden dürfen (vgl. Bauprojektplan \"Aussen\" vom 14. Juli 2022; vgl. angefochtener Protokollbeschluss vom 24. März 2024, S. 7). Damit sind insgesamt 110 Sitzplätze (22\nInnensitzplätze sowie 88 Aussensitzplätze) bewilligt worden.\n\nIn einer an die Beschwerdeführerin gerichteten E-Mail vom 19. April 2024 hat der […] auf eine entsprechende Anfrage hin festgehalten, dass für die Bauherrschaft die Zweiertische entlang der Fassade\naufgrund der wetterbedingten Einschränkungen in der Mitte des […] wichtig seien, weshalb er der\nBauherrschaft mitgeteilt habe, dass entlang der Fassade 5 Zweiertische mit 10 Stühlen unter Einhaltung folgender Eckdaten möglich seien: nur 88 Aussensitzplätze, Bestuhlung im Mittelteil des […] nur\nauf einer Breite von 6 m, Abstand zum […] sowie zur Bestuhlung […] einhalten sowie einen 0,80 m\nbreiten Plattenstreifen für den Durchgang entlang der Fassade freihalten.\n\n2.2\n\n"}