Entsprechend ergeht mit dem vorliegenden Entscheid ein Teilentscheid betreffend der Anträge 1 und 2 des Beschwerdeführers. Nachdem damit das Verfahren betreffend der Anträge 1 und 2 abgeschlossen wird, steht dem Beschwerdeführer diesbezüglich (Beschlussziffern 1, 3 und 4 des angefochtenen Entscheids) auch der Rechtsmittelweg ans Verwaltungsgericht offen. Wie bereits ausgeführt wurde, wird bezüglich des Antrags 3 des Beschwerdeführers das Verfahren fortgesetzt und in einem nächsten Schritt der ordentliche Schriftenwechsel eingeleitet. 4.2