Zudem muss der Beschwerdeführer ein Brandschutzkonzept, ein Lärmschutznachweis sowie ein Parkierungsnachweis einreichen. Der Beschwerdeführer stellt sich vorliegend nicht primär gegen die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs bzw. gegen die Einreichung eines kompletten Plansatzes des gesamten Gebäudes, sondern bloss gegen die Einreichung des Brandschutzkonzepts, des Lärmschutznachweises sowie des Parkierungsnachweises.