Der Gemeinderat fordert den Beschwerdeführenden im vorliegend angefochtenen Entscheid auf, ein neues Baugesuch für das gesamte Gebäude auf der Parzelle aaa einzureichen, wobei dieses sämtliche baulichen Veränderungen – die bereits vorgenommenen sowie die neu geplanten – enthalten soll. Zudem muss der Beschwerdeführer ein Brandschutzkonzept, ein Lärmschutznachweis sowie ein Parkierungsnachweis einreichen.