Das konkrete Datum der Inkraftsetzung ist derzeit noch nicht bekannt. Das Gesetz wird – nach derzeitigem Kenntnisstand – zusammen mit der angepassten Lärmschutz-Verordnung im Frühjahr 2026 eingeführt (vgl. www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Lärm > Anpassung Umweltschutzgesetz). Unter den gegebenen Umständen besteht somit die reelle Aussicht, dass das neue Gesetz im Zeitpunkt der Erteilung einer Baubewilligung für ein Vorhaben im betroffenen Gestaltungsplan-Perimeter in Kraft ist und ein Unterfangen wie das Richtprojekt nicht (mehr) auf eine Ausnahmebewilligung angewiesen sein wird. 5.6 Fazit