geschlossen. 5.5 Rechtsänderung Das Parlament hat im September 2024 eine Revision von Art. 22 USG beschlossen. Mit der Gesetzesänderung sollen die Planung und der Bau von Wohnungen besser mit dem Lärmschutz abgestimmt werden. Für Baubewilligungen werden die lärmrechtlichen Kriterien neu bereits im Bundesgesetz aufgelistet. Dies erhöht die Rechtssicherheit. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in bereits überbauten Gebieten sollen Freiräume für die Erholung geschaffen und weitere Massnahmen für den Schutz der Ruhe vorgesehen werden. Mit diesen Anpassungen kann die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und ein angemessener Lärmschutz gewährleistet werden.