Wohnung einzuhalten:  Pro Wohnung darf höchstens eins von drei Zimmern mit Schlaffunktion ausschliesslich über Fenster verfügen, die über dem Immissionsgrenzwert ES III mit Lärm belastet sind  Alle anderen Zimmer müssen unterhalb des IGW ES III belüftet werden können  Mindestens ein Zimmer pro Wohnung darf ausschliesslich über Fenster verfügen, die höchstens bis zum Planungswert ES III mit Lärm belastet sind  Die Aussenbereiche der Wohnungen dürfen höchstens bis zum Planungswert ES III mit Lärm belastet sein 2 Die Schalldämmung der Aussenbauteile hat den erhöhten Anforderungen des Schweizer In-