3 von 6 Anforderungen im Bereich Lärmschutz auferlegt werden, schlägt das BAV für Einzelfälle eine pragmatische Vollzugspraxis vor. Wenn die festgelegten Emissionen um mehr als 3 dB(A) höher liegen als die tatsächlichen Emissionen, kann für Planungen und Baugesuche eine Emission in Höhe der tatsächlichen Emissionen + 3 dB(A) für die Berechnung verwendet werden. Die Tag- und Nachtperiode ist jeweils separat zu beurteilen (vgl. Brief BAV, S. 2).