Ebene 6 +4 + 12 Der Beurteilungs-Emissionspegel Lr,e ist nach der LSV die massgebende Grösse für die Beschreibung der Lärmemissionen. Die zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nötigen Berechnungen für Bauverfahren basieren beim Lärm von Eisenbahnen auf den festgelegten Emissionen wie sie im Geodatenportal des Bundes für Bahnstrecken in der Schweiz entnommen werden können (Eisenbahnlärmemissionskatatster). Diese werden rechtlich verbindlich im Rahmen der Lärmsanierung oder bei Ausbauprojekten der Infrastruktur festgelegt.