senlinien zu erfolgen hat). Im südlichen Bereich der Einmündung wird die Parzelle bbb von der Verschiebung dabei nicht einmal tangiert, sondern die gemeindeeigene Strassenparzelle eee (welche im südlichen Bereich noch nicht vollständig ausgeschöpft ist). Als Folgeanpassung ist in diesem Fall lediglich eine geringfügige Anpassung der beiden Sichtlinien auf die M-Strasse sowie eine geringfügige Anpassung des Planungsperimeters erforderlich. Der Baubereich I1 kann demgegenüber belassen werden (selbstredend ebenso die Baubereiche K1 und L1).