Grundsatzes der gleichmässigen Belastung beider Strassenseiten im Bereich der Parzellen bbb/aaa bedarf es denn im Übrigen auch nur einer geringfügigen Plananpassung, welche weder mit einem grossen Planungsaufwand verbunden ist noch den gesamten Gestaltungsplan in Frage stellt. So ist es möglich, die beidseitigen Strassenlinien nur entlang der Parzellen bbb/aaa anzupassen respektive um einen halben Meter nach Westen zu verschieben, auch wenn dies zur Folge hat, dass die Strasse im Anschluss (im südlichsten Bereich der Parzellen ddd/ccc) einen leichten Schwenker nach Osten macht (und auch im südlichsten Bereich der Parzellen ddd/ccc noch eine minime Anpassung der Stras-