einhergehenden Mehrverkehrs). Der Eigentümer der Parzelle bbb, der zugleich Eigentümer der innerhalb des Gestaltungsplanperimeters gelegenen Parzelle ccc ist, profitiert demgegenüber erheblich vom Gestaltungsplan und der geplanten Erschliessung. Auf dessen (2010 eingezonten und mit einer Gestaltungsplanpflicht belegten) Parzelle ccc befinden sich zwei Baufelder mit einer zulässigen anrechenbaren Geschossfläche von insgesamt 780 m2 (zulässig gemäss Regelbauweise mit einer Ausnützungsziffer von 0,45 wäre auf der 1'505 m2 grossen Parzelle ccc eine anrechenbare Geschossfläche von 677 m2), welche durch die L-Strasse erschlossen werden.