4 von 5 derung beheben. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verhältnismässig, die Baubewilligung wegen dieses Mangels aufzuheben. Vielmehr ist die Baubewilligung in teilweiser Gutheissung der Beschwerde mit der Auflage zu ergänzen, dass die Einhaltung der Sichtzonen beim Gehweg zu gewährleisten und die hierfür erforderliche Plananpassung dem Gemeinderat vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen ist. ____________________________________________________ 5 von 5