Allerdings lässt sich dieses Problem mit einer geringfügigen Projektänderung beheben. Beispielsweise könnten die Seitenwände und die Stützmauern (auf den ersten rund 5 m) um schätzungsweise 1 m zurückgenommen werden und die Sichtzonen würden eingehalten. Eine andere Möglichkeit bestünde beispielsweise darin, den Gehweg nicht unmittelbar vor der Garagenausfahrt durchzuführen respektive die Fussgänger mittels beidseitigem (schätzungsweise rund 3,5 m langen) Geländer im Zufahrtsbereich daran zu hindern, unmittelbar vor der Garagenausfahrt durchzugehen.