Zudem abgelehnt hat das BVU die Möglichkeit der Erteilung einer erleichterten Ausnahmebewilligung für 12 Parkfelder, deren Erstellung mit Investitionskosten von Fr. 70'000.– verbunden gewesen wären (EBVU 22.194 vom 22. September 2023, Erw. 7.1). Schliesslich verneint hat das BVU die Untergeordnetheit von Stützmauern und Teile einer Tiefgaragenüberdachung, deren Beseitigung (samt nutzlos werdenden Aufwendungen für die Erstellung sowie Kosten für eine Ersatzlösung) mit erheblichen finanziellen Nachteilen (über Fr. 45'000.–) verbunden gewesen wäre (EBVU 23.248 vom 25. Januar 2024, Erw. 4.2.4).