in: www.ag.ch/agve). Ebenso verneint hat das BVU die Untergeordnetheit eines Aussenschwimmbads, dessen Beseitigung mit wirtschaftlichen Nachteilen in der Höhe von mindestens Fr. 22'000.– verbunden gewesen wäre (EBVU 21.722 vom 16. Januar 2023, Erw. 2.2.3.4, publ. in: www.ag.ch/agve). Zudem abgelehnt hat das BVU die Möglichkeit der Erteilung einer erleichterten Ausnahmebewilligung für 12 Parkfelder, deren Erstellung mit Investitionskosten von Fr. 70'000.– verbunden gewesen wären (EBVU 22.194 vom 22. September 2023, Erw.