, wobei im vorliegenden Fall bei einer Beseitigung mit noch bedeutend grösserem Aufwand und höheren Kosten als im genannten AGVE gerechnet werden müsste. Des Weiteren hat das Verwaltungsgericht eine Stützmauer (Granitstelen), bei deren Rückbau und der Errichtung einer Ersatzkonstruktion wirtschaftliche Nachteile in der Höhe von insgesamt rund Fr. 40'000.– angefallen wären (Investitionskosten von ca. Fr. 8'000.– bis Fr. 10'000.– zuzüglich Rück- bau- und Wiederherstellungskosten von rund Fr. 30'000.–), nicht mehr als untergeordnet qualifiziert (vgl. VGE vom 5. Juli 2018 [WBE.2017.407], Erw. II./5.2).