5.2.2 Es stellt sich damit die Frage, ob die an der Pergola vorgenommenen Arbeiten als baubewilligungsfreie reine Unterhaltsarbeiten oder kleinere Reparaturen bezeichnet werden können. Dies ist bereits aufgrund der Verlängerung der Pergola in südöstlicher Richtung ausgeschlossen. Dass es sich bei den dort angebrachten drei Stelen um jene handelt, die vormals entlang der südwestlichen Fassade des Wintergartens bestanden und von dort entfernt worden waren, ist dabei unerheblich. Ebenfalls unerheblich ist, dass die Grundfläche der Pergola aufgrund des Rückbaus derselben entlang der südwestlichen Fassade des Wintergartens insgesamt ungefähr gleich gross geblieben sein dürfte.