Aufgrund der langjährigen Duldung der Pergola könnten sich die Beschwerdeführenden ausserdem auf den Vertrauensschutz berufen, der als für die Anrufung der Besitzstandsgarantie ausreichender Rechtstitel gelte. Die Beschwerdegegner seien guten Glaubens von der Rechtmässigkeit des Zustands der Pergola ausgegangen und hätten sich anlässlich der notwendigen Sanierung der Bauten sodann auch bemüht, das Nachbargrundstück Parzelle bbb durch die Versetzung drei einzelner Stelen auf die Südseite des Grundstücks weniger zu belasten. 5.2 Beurteilung