Einzig das Gehölz sei (aufgrund der Einsturzgefahr) ersetzt worden – es handle sich demnach um eine gewöhnliche Instandstellung einer bestehenden Anlage. Lediglich drei Stelen vor dem bestehenden Wintergarten südwestlich entlang der Grenze zur Parzelle bbb seien demontiert und auf die Südseite der Liegenschaft versetzt worden. Aus Sicht des Grundstücks der Beschwerdeführenden betrage die Länge der Pergola damit nicht mehr 15 m, sondern lediglich noch rund 5 m, weshalb die Auswirkungen der Baute auf das Nachbargrundstück sogar reduziert worden seien. Eine anderweitige Vergrösserung der Baute habe entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführenden nicht stattgefunden.