5.1.3 Die Beschwerdegegner machen geltend, aufgrund des Verzichts auf den Neubau eines Wintergartens hätten sie beschlossen, auch die Pergola lediglich leicht zu sanieren und optisch aufzufrischen. Insbesondere hätten die alten Akazienrundhölzer (als Reiter) nach über dreissig Jahren aufgrund von Einsturzgefahr ersetzt werden müssen. Nach der – aufgrund der Sanierung des Wintergartens – notwendigen Demontage sei die Pergola demnach an gleicher Stelle mit den gleichen Stelen wieder aufgebaut worden. Einzig das Gehölz sei (aufgrund der Einsturzgefahr) ersetzt worden – es handle sich demnach um eine gewöhnliche Instandstellung einer bestehenden Anlage.