Der Gemeinderat wird in diesem Zusammenhang insbesondere auch zu klären haben, ob der sog. Wintergarten beheizt wird, was klar für die Qualifikation als Wohnraumerweiterung sprechen würde. Diesfalls hätte der Gemeinderat sodann weiter zu klären, ob die allfällige Beheizung bereits ursprünglich vorhanden (und bewilligt) war oder neu installiert wurde.