Diese Frage wird der Gemeinderat in dem noch durchzuführenden – nunmehr nachträglichen – Baubewilligungsverfahren zu klären haben. Angesichts der am Wintergarten vorgenommenen energetischen Optimierung mit einer neu Dreifach-Isolierverglasung erscheint die Befürchtung der Beschwerdeführenden, dass es sich bei dem früheren Wintergarten nun um einen vollwertigen Wohnraum handelt, jedenfalls nicht von vornherein aus der Luft gegriffen. Der Gemeinderat wird in diesem Zusammenhang insbesondere auch zu klären haben, ob der sog. Wintergarten beheizt wird, was klar für die Qualifikation als Wohnraumerweiterung sprechen würde.