Insgesamt zeigt sich jedenfalls, dass die gegenüber dem früheren Wintergarten vorgenommenen Änderungen in ihrer Gesamtheit nicht derart untergeordnet sind, dass diese als blosse Instandhaltungsmassnahmen taxiert werden könnten. Die vorgenommenen Änderungen sind nicht nur äusserlich erheblich, indem das Erscheinungsbild vollständig neu ist, sondern sie stellen auch eine wesentliche Verbesserung des Zustands gegenüber dem vormals Bestehenden dar. Sodann haben die Änderungen auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft, wurde die in einem Abstand von lediglich 1,7 m zur Parzellengrenze liegende Fassade doch um rund 40 cm erhöht.