Abb. 6 Plan der E._____ AG vom 23. November 2021, Beilage 8 zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegner Abb. 7 Plan Südost-Fassade, vom Gemeinderat gemäss Baubewilligung vom 10. Oktober 1988 bewilligt 5 von 10 Aufgrund der Erhöhung der Südwestfassade des Wintergartens ist sodann auch die Dachneigung des neuen Wintergartens gegenüber dem vormaligen flacher. Während die Dachneigung vormals ca. 15,5° betrug, lässt sich dem von den Beschwerdegegnern eingereichten Plan eine Dachneigung von lediglich noch 12,1° entnehmen.