Abb. 1 Fotoaufnahme der Bauarbeiten, dem Gemeinderat mit E-Mail vom 17. Januar 2022 von den Beschwerdeführenden eingereicht Die dem Entscheid des Gemeinderats vom 24. Februar 2022 zugrundeliegende Annahme (gestützt auf die Angaben der Bauherrschaft), wonach der gemauerte Teil des bestehenden Wintergartens bestehen bleibe und an den festen Bestandteilen des Wintergartens nichts geändert werde, stimmt damit nicht.