Bewilligungsfrei sind Arbeiten, die den Zustand der Baute (oder Anlage) erhalten oder vor deren Unbenutzbarkeit vor Ablauf der Lebensdauer schützen wollen. Zu diesen Arbeiten gehören etwa das Erneuern des Farbanstrichs sowie das Ersetzen unansehnlich gewordener Tapeten, abgenützter Bodenbeläge und einzelner schadhafter Teile. Diese Vorkehren sind jedoch nur dann von der Baubewilligungspflicht befreit, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet sind, sich auf Raum, Erschliessung und Umwelt auszuwirken. Bewirkt eine bauliche Massnahme hingegen eine Veränderung der Nutzungsordnung, ist sie bewilligungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn die streitbetroffene Baute (oder Anlage)