keit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Die Baubewilligungspflicht soll es mithin der Behörde ermöglichen, das Bauprojekt in Bezug auf seine räumlichen Folgen vor seiner Ausführung, auf die Übereinstimmung mit der raumplanerischen Nutzungsordnung und der übrigen einschlägigen Gesetzgebung zu überprüfen (Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts [BGE] 150 II 489, Erw. 2.1; 139 II 134, Erw. 5.3, S. 140 f.).