4.1.3 Die Beschwerdegegner halten ebenfalls fest, dass der Wintergarten lediglich im bestehenden Rahmen saniert resp. die bereits in die Jahre gekommene Materialisierung sowie die Fenster auf dem bestehenden Grundrahmen – und folglich auch mit den identischen Grundmassen – ersetzt worden sei. Der bereits gemauerte Sockel des Wintergartens sei demnach bestehen geblieben. Es handle sich somit klarerweise um eine Baute, welche in ihren Ausmassen seit Jahrzehnten – d.h. seit 1989 – bestehe. Die vorgenommenen Arbeiten bezweckten lediglich den Ersatz von in die Jahre gekommenen und schadhaft gewordenen Bauteilen von untergeordneter Bedeutung.