4.1.2 Der Gemeinderat beurteilt die durchgeführten baulichen Massnahmen an dem bestehenden Wintergarten demgegenüber als bewilligungsfreie Sanierungsarbeiten. Die Scheiben samt Rahmen seien ersetzt worden, die festen Wände blieben aber bestehen. Das Erscheinungsbild des sanierten Wintergartens sei mit Ausnahme der Farbgebung der Fensterrahmen (dunkel anstelle von rot) und der Ausgestaltung der Dachstirnseite gegen Süden nicht geändert und entspreche grundsätzlich immer noch der am 13. Oktober 1988 erteilten Baubewilligung. Die Beschwerdeführenden belegten die angebliche Erhöhung des Wintergartens auf ihrer Seite nicht.