Versand: könnte, habe sie in Zweifelsfällen ein Bewilligungsverfahren einzuleiten. In casu habe der Gemeinderat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Grenzabstand des Wintergartens nicht eingehalten sein könnte. Die Beschwerdegegner benutzten den neu erstellten Wintergarten im Gegensatz zu früher als dauerhaft beheizten Wohnraum, was sich entsprechend auf die Nachbarn und Umwelt (Lärm, Sichtschutz, Energie) auswirke. Zudem gehe der vorliegende Wintergartenumbau über eine blosse Sanierung (Ersatz der Fenster) deutlich hinaus.