Zudem habe der Gemeinderat in seinem Entscheid vom 24. Januar 2022 festgehalten, dass es sich beim geplanten Ersatz der Fenster des Wintergartens um eine bewilligungsfreie Sanierung handle, da an den festen Bestandteilen des Wintergartens nichts geändert werde. Wenn sich der Gemeinderat nun auf den Standpunkt stelle, es handle sich (auch) beim Abbruch und Wiederaufbau des Wintergartens um eine bewilligungsfreie Sanierung, so verhalte er sich klar widersprüchlich.